Energieausweise

Wir stellen Ihnen Bedarfs- und Verbrauchsausweise aus!

Bedarfsausweise

Notwendig bei Bestandsgebäuden mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, welche nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten. Ein Bedarfsausweis dient zur detaillierten, energetischen Erfassung der Gebäudehülle.

Verbrauchsausweise

Ausreichend für Bestandsgebäude mit Bauantrag nach dem 1. November 1977 oder bei Bestandsgebäuden mit mindestens 5 Wohneinheiten. Ein Verbrauchsausweis gibt Aufschluss über den Verbrauch des Gebäudes der letzten aufeinander folgenden Jahre